SHS Rechtsanwälte und Notarin in Hannover
SHS Hannover

KERSTIN SÄHLHOF

RechtsanwÄltin & FachanwÄltin für Erbrecht, Notarin


Einen Überblick über meine Tätigkeiten als Notarin erhalten Sie hier .

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Erbrecht.

Im Erbfall stellen sich vielfältige Fragen, und zwar sowohl für den oder die Erben als auch für übergangene Pflichtteilsberechtigte.

Der Erbe rückt in seine Erbenstellung bereits mit dem Tod des Erblassers ein; als Nachweis ist jedoch häufig - wenngleich nicht immer - ein Erbschein erforderlich. In Erbscheinsverfahren gehört zu meinen Tätigkeitsbereichen die Vertretung von Antragstellern (Erben) wie auch die Vertretung von Dritten, meist in Testamenten übergangenen Angehörigen. Gegenstand dieser Verfahren ist häufig die Auslegung von Testamenten und die Frage nach deren Wirksamkeit oder Echtheit.

Gern berate und vertrete ich Sie als auch als Miterben im Rahmen der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, damit Sie nicht gegenüber anderen Miterben benachteiligt werden.
Die Auseinandersetzung mit den Miterben gehört ebenso zu meinen Aufgaben wie die Wahrung Ihrer Rechte gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Testamentsvollstreckern, Vermächtnisnehmern und anderen Nachlassgläubigern.
Auch bei überschuldeten Nachlässen ist Beratung wichtig, um das eigene Vermögen zu schützen und eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeizuführen. Hierzu stehen neben der allerdings befristeten Ausschlagung diverse Möglichkeiten zur Verfügung.
Im Bereich des Pflichtteilsrechtes bin ich regelmäßig sowohl mit der Geltendmachung als auch mit der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen befaßt. Wer pflichtteilsberechtigt ist, hat Auskunftsansprüche, die zunächst umfassend erfüllt werden müssen, damit die Zahlungsansprüche zutreffend berechnet werden können. Hier gilt es, die richtigen Fragen zu stellen, damit die Grundlage der Berechnung zutreffend ist. Auch bei der Abwehr bzw. Reduzierung eines geforderten Pflichtteils gibt es zahlreiche Aspekte, die zum Erfolg führen können, zum Beispiel die unter Umständen mögliche Berücksichtigung von Vorempfängen des Pflichtteilsberechtigten.

Auch vor Eintritt des Erbfalles berate ich Sie gern bezüglich Testamentsgestaltung, vorweggenommener Erbfolge und Beseitigung erbrechtlicher Bindungen. In diesen Bereichen ist im Einzelfall abzuklären, ob eine notarielle oder eine anwaltliche Tätigkeit durch mich gewünscht bzw. sinnvoll ist.

Die Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug erfordert besondere Kenntnisse. Wenn der Erblasser nicht oder nicht ausschließlich deutscher Staatsangehöriger war, im Ausland Vermögenswerte hatte oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland hatte, ist zunächst zu ermitteln, ob und in welchem Umfang überhaupt deutsches Erbrecht Anwendung findet. Dies ist nicht nur für die gesetzliche Erbfolge relevant, sondern auch und gerade für die Wirksamkeit etwaiger Testamente.

Gern stelle ich mich mit Ihnen gemeinsam den vielfältigen Anforderungen des Erbrechts. Oberstes Ziel meiner Tätigkeit ist dabei, für Sie das optimale Ergebnis mit der geringsten Belastung zu erreichen. Soweit möglich versuche ich daher, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte dies einmal nicht gelingen vertrete ich selbstverständlich Ihre Interessen auch engagiert vor Gericht.

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